WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
Die komplexen wechselseitigen rechtlichen Beziehungen der Eigentümer, der Gemeinschaft der Eigentümer und der Verwaltung untereinander sowie gegenüber Dritten, sind schwerpunktmäßig Gegenstand der fachanwaltlichen Tätigkeit.
So geht es vor allem um die Beratung der Eigentümer in allen rechtlichen Fragen rund um das Wohnungseigentumsrecht, die Beratung im Vorfeld von Eigentümerversammlungen und die Formulierung von Beschlussanträgen, die Teilnahme an Eigentümerversammlungen als Vertreter des Eigentümers, die rechtliche Überprüfung von Beschlüssen, Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen und die gerichtliche Vertretung des Eigentümers oder der Gemeinschaft beispielsweise im Rahmen von Beschlussanfechtungsklagen.
Ein weiterer Schwerpunkt der fachanwaltlichen Tätigkeit ist die rechtliche Begleitung und Unterstützung von WEG-Verwaltern in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts zur rechtssicheren und professionellen Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften und Sondereigentumseinheiten.