Leistungen


 

 

MIETRECHT



Neben der Gestaltung von Gewerbe- und Wohnraummietverträgen und der rechtlichen Überprüfung von bestehenden Verträgen zählt die Vertretung von Vermietern/Mietern im Bereich der Vertragsbeendigung durch fristlose oder fristgerechte (z.B. Eigenbedarf) Kündigungen oder Aufhebungsvereinbarungen, bei der Prüfung und Durchsetzung von Mieterhöhungen (z.B. Wertsicherungsklauseln) oder Betriebskostenabrechnungen, bei der Geltendmachung oder Abwehr von Minderungsansprüchen / Erfüllungsansprüchen / Zurückbehaltungsrechten etc. wegen Mängeln der Mietsache sowie die anwaltliche Betreuung bei der Abwicklung eines beendeten Mietverhältnisses zu den Schwerpunkten der fachanwaltlichen Tätigkeit.


Ein weiterer Schwerpunkt der fachanwaltlichen Tätigkeit ist die rechtliche Beratung und Vertretung von Haus-/Grundstücksverwaltungen in allen Belangen des Gewerbe- und Wohnraummietrechts.

WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT



Die komplexen wechselseitigen rechtlichen Beziehungen der Eigentümer, der Gemeinschaft der Eigentümer und der Verwaltung untereinander sowie gegenüber Dritten, sind schwerpunktmäßig Gegenstand der fachanwaltlichen Tätigkeit.
So geht es vor allem um die Beratung der Eigentümer in allen rechtlichen Fragen rund um das Wohnungseigentumsrecht, die Beratung im Vorfeld von Eigentümerversammlungen und die Formulierung von Beschlussanträgen, die Teilnahme an Eigentümerversammlungen als Vertreter des Eigentümers, die rechtliche Überprüfung von Beschlüssen, Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen und die gerichtliche Vertretung des Eigentümers oder der Gemeinschaft beispielsweise im Rahmen von Beschlussanfechtungsklagen.


Ein weiterer Schwerpunkt der fachanwaltlichen Tätigkeit ist die rechtliche Begleitung und Unterstützung von WEG-Verwaltern in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts zur rechtssicheren und professionellen Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften und Sondereigentumseinheiten.