Kanzlei


 

Rechtsanwältin Dr. Buschhorn ist seit dem Jahr 1994 als Anwältin zugelassen und seither schwerpunktmäßig für Grundstücksverwaltungen, Wohnungseigentümer sowie Vermieter und Mieter von Wohn- und Gewerbeobjekten tätig.

Seit dem Jahre 2008 führt sie zusätzlich die Bezeichnung Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Rechtsanwältin Dr. Buschhorn ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln sowie des Kölner Anwaltsvereines.