Das
Bundesministerium der Justiz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit
der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das
gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze
und Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung abgerufen
werden; sie werden durch die Dokumentationsstelle des Ministeriums
fortlaufend konsolidiert.
Im Aktualitätendienst werden Verlinkungen zu allen neu im
Bundesgesetzblatt Teil I verkündeten Vorschriften vorgehalten, bis sechs
Monate seit Inkrafttreten verstrichen sind. Dort können folglich auch
die Texte der den konsolidierten Gesetzen und Verordnungen zugrunde
liegenden Änderungsvorschriften aufgerufen werden.
Die im Internet abrufbaren Gesetzestexte sind nicht die amtliche
Fassung; diese finden Sie nur im Bundesgesetzblatt. Quelle nachstehender
Links betreffend Gesetze / Verordnungen des Bundes: Bundesministerium
der Justiz